Folgende Verpackungen sind zugelassen:

Widerstandsfhige Auenverpackungen, die die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.6 sowie des Abschnitts 4.1.3 erfllen.

Wenn Brennstoffzellen-Kartuschen mit Ausrstungen verpackt werden, mssen sie in Innenverpackungen verpackt werden oder so mit Polstermaterial oder einer Trennwand (Trennwnden) in die Auenverpackung eingesetzt werden, dass die Brennstoffzellen-Kartuschen gegen Beschdigungen geschtzt sind, die durch eine Bewegung des Inhalts in der Auenverpackung oder das Einsetzen des Inhalts in die Auenverpackung verursacht werden knnen.

Die Ausrstungen mssen gegen Bewegungen in der Auenverpackung gesichert werden.
"Ausrstung" im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gert, fr dessen Betrieb die mit ihm verpackten Brennstoffzellen-Kartuschen erforderlich sind.

Bem. Die zugelassenen Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3).